Heute Anmelden, morgen fahren! 🚗

PKW

Unsere Fahrschule bietet Ausbildungen für zukünftige PKW-Fahrer an, die ihren Führerschein erwerben möchten. Wenn du lernen möchtest, Autos sicher und kompetent zu steuern, bist du bei uns an der richtigen Adresse. Wir verstehen, dass das Fahren eines PKWs seine eigenen Herausforderungen und Anforderungen hat. Deshalb bieten wir eine Ausbildung an, die speziell auf die Bedürfnisse von PKW-Fahrern zugeschnitten ist. Du erhältst nicht nur umfassendes theoretisches Wissen, das alle Aspekte des sicheren Fahrens abdeckt, sondern auch praktische Erfahrungen, die es dir ermöglichen, dich souverän im Straßenverkehr zu bewegen.

Klasse B

Mindestalter: 18 Jahre (Mit 17 Jahre begleitetes Fahren)
Du bist mit der Klasse B berechtigt, Kraftwagen mit einem Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg einer Sitzplatzanzahl von maximal acht Personen (ohne Fahrer) zu führen. Dies ist der Standardführerschein für Pkw und ermöglicht dir das Fahren der meisten gängigen Personenkraftwagen.

Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre (Mit 17 Jahre begleitetes Fahren)
Du musst bereits den Führerschein der Klasse B besitzen. Der Schein erlaubt dir, Kombinationen aus einem Zugfahrzeug (max 3,5t z.g.M.) der Klasse B und einem Anhänger (max 3,5t z.g.M.) im Gespann (max 7t z.g.M.) zu fahren.

Klasse B / BE

Mindestalter: 18 Jahre
Diese Kombination macht dich flexibel in der Führung von PKWs (& LKWs) mit und ohne Anhänger. Mit dieser Führerscheinklasse darfst du nicht nur Personenkraftwagen (Pkw) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3.500 kg führen, sondern auch Anhänger hinter dem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg.

Klasse B96

Mindestalter: 18 Jahre
Du darfst Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger fahren, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers zwar mehr als 750 kg beträgt, aber nicht mehr als 3.500 kg und das zulässige Gesamtgewicht der Kombination 4.250 kg nicht übersteigt.
Für diese Fahrerlaubnis ist keine Prüfung erforderlich.

Klasse B197

Mindestalter: 17 Jahre

Diese Fahrerlaubnis entspricht der Klasse B, allerdings darfst du sowohl Schalt- als auch Automatikfahrzeuge führen. Die praktische Prüfung findet in einem Automatikfahrzeug statt.

Klasse L

Mindestalter: 16 Jahre
Du bist dann berechtigt, land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen zu führen. Dazu gehören Traktoren und andere landwirtschaftliche Fahrzeuge, die speziell für die Arbeit auf Feldern oder in Wäldern ausgelegt sind. Diese Fahrzeuge sind oft schwer und können besondere Anforderungen an das Fahrverhalten stellen.

Heute Anrufen, Morgen Fahren!

Mach dich unabhängig mit Deinem Führerschein.